Cookie- und Speicherhinweis
Bavaria Peptides, Inhaber Matthew Curtis unterscheidet auf dieser Website zwischen unbedingt erforderlicher Speicherung (Betrieb, Sicherheit, Warenkorb) und optionalen Kategorien (Statistik, Marketing), die nur nach Ihrer Einwilligung im Banner aktiviert werden dürfen. Technische Umsetzung über bavaria-peptides-cookie-consent-v2 (Local Storage, JSON). Bitte die vollständige Datenschutzerklärung mit Ihrer Rechtsberatung final abstimmen.
Forschung, Einrichtungen & unzulässige Nutzung (Offenlegung)
Die Cookie-Einwilligung betrifft Endgeräte-Speicherung für Statistik/Marketing. Unabhängig davon gilt für alle Katalog- und Bestellvorgänge der folgende Forschungsrahmen — bitte mit Ihrer Compliance abstimmen:
1. Ihre Einstellungen ändern
Über „Cookie-Einstellungen“ im Seitenfuß öffnen Sie das Einwilligungsfenster erneut und können Statistik/Marketing ab- oder zuschalten. Speichern setzt den Zeitstempel neu.
2. Unbedingt erforderlich (keine Einwilligung)
Dazu zählen z. B. serverseitige Logfiles beim Hosting (siehe Datenschutz), sicherheitsrelevante Vorgänge sowie die Warenkorb-Zusammenstellung im Browser (bp-shop-cart-v1). Ohne diese Speicherung ist der Katalog-Warenkorb technisch nicht nutzbar.
Der RUO-Hinweis kann einmalig geschlossen und in Local Storage gemerkt werden — kein Tracking personenbezogener Profile; Zweck: Pflichtinformation Research Use Only.
3. Statistik (nur nach Einwilligung)
Reichweitenmessung (z. B. Webanalyse) wird erst geladen/gestartet, wenn Sie im Banner „Statistik“ akzeptieren oder „Alle akzeptieren“ wählen. Vorher findet keine entsprechende Verarbeitung durch uns vorgesehene Tools statt (Konfiguration im Code: ConsentRuntime). Welches Produkt Sie einbinden (GA4, Matomo, Plausible, …), welche Daten fließen und ob Auftragsverarbeitung vorliegt, muss dokumentiert und vertraglich geregelt werden.
4. Marketing (nur nach Einwilligung)
Remarketing, Conversion-Pixel o. Ä. setzen wir nicht ohne ausdrückliche Einwilligung in dieser Kategorie ein. Rechtsgrundlage wäre dann Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. den Anforderungen an wirksame Einwilligung (freiwillig, informiert, granular, widerruflich).
5. Rechtlicher Rahmen (Kurzüberblick, keine Rechtsberatung)
In Deutschland ist für nicht notwendige Zugriffe/Speicherungen auf Endgeräten u. a. das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) relevant; parallel gelten die Vorgaben der DSGVO (Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Rechtsgrundlagen). „So viele Daten wie möglich“ ist rechtlich in der Regel nicht Ziel — es braucht jeweils konkrete Zwecke, dokumentierte Speicherdauer und ggf. AV-Verträge mit Dienstleistern.
6. Speicherdauer (lokal)
Einwilligungsdaten bleiben, bis Sie sie im Banner widerrufen oder den Browser-Speicher leeren. Warenkorbdaten bleiben, bis Sie den Warenkorb leeren oder den Eintrag löschen.
